Die königlich bayerische Post
Bevor Bayern am 1. Januar 1806 Königreich wurde, war die Post mit dem Namen Thurn und Taxis verbunden. Die Familie aus Regensburg hatte zahlreiche Poststationen im gesamten Deutschen Reich installiert und so die Postzustellung revolutioniert. An den Poststationen konnten die Pferde und Reiter gewechselt werden, was die Laufzeit der Nachrichten sehr verkürzte. Einzelne Routen betrieben die Bayerischen Kurfürsten aber nach diesem Vorbild auch selbst.
Der Kaiser Leopold I. erneuerte 1658 den Vertrag mit den Thurn und Taxis und es wurden neue Botenlinien und das Taxissche Reichs-Postamt in München gegründet. Kurfürst Max Emanuel von Bayern ernannte jedoch gegen den Willen des Kaisers den Grafen Franz Ferdinand von und zu Haimhausen zum General-Postmeister in Bayern. Erst als der Kaiser drohte „seinen Erblandspostmeister zu entlassen, die Landesposten aufzuheben und durchgehend nur die Reichspost zuzulassen, alsdann des Grafen Haimhausens Lehnsgüter in Böhmen einzuziehen“, gab Maximilian nach, Thurn und Taxis blieb im Lande aktiv. Im Jahre 1784 wurde zwischen dem Kurfürsten Karl Theodor von Bayern und dem Fürsten Karl Anselm von Thurn und Taxis eine Übereinkunft geschlossen und 15 Jahre später erneuert.
Durch den Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 wurde zwar Thurn und Taxis in seinen Postrechten bestätigt. Der Kaiser hatte jedoch viel von seiner Macht verloren und Taxis versuchte sich durch Verträge abzusichern. Der Vertrag mit Bayern wurde 1804 auf zehn Jahre abgeschlossen. Der Vertrag wurde aber nicht eingehalten. Am 20. Dezember 1805 wurden die Postbeamten auf den Kurfürsten verpflichtet, an den Posthäusern die Hoheitszeichen der Reichspost abgenommen und das kurfürstliche Wappen angebracht. Der Kurfürst von Bayern nahm die Post in Staatsbesitz.
Am 1. März 1808 wurde der Fürst von Thurn und Taxis abgefunden, die Post zu einer Staatsanstalt erklärt und in eigene Verwaltung genommen. Auch als Teil des Deutschen Reiches ab 1871 blieb die kgl. Bayer. Post eigenständig. Erst nach dem Zusammenbruch des Kaiserreiches im 1. Weltkrieg kam es 1920 zu einer Abtretung des Post- und Telegraphenwesens an das Reich.
Seit der Postordnung vom 1. April 1920 gab es nur noch eine Reichspostverwaltung. In München wurde jedoch eine Abt. München des Reichspostministeriums eingerichtet, die die inneren Angelegenheiten der bayerischen Oberpostdirektionen regelte. Am 1. Januar 1922 wurde die Postordnung Bayerns endgültig der des Reiches angeglichen.
Der Landbriefkasten in unserem Museum erinnert mit seinem weiß-blauen Rautenmuster an diese Eigenständigkeit der Bayerischen Post.